Accessibility
February 27, 2025

Webflow-Agenturen und Barrierefreiheit

Wir brauchen Barrierefreiheit, damit alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, eine Website problemlos nutzen können. Sie sorgt dafür, dass Inhalte verständlich, Navigation intuitiv und Funktionen ohne Hindernisse bedienbar sind – etwa durch Screenreader-Unterstützung, ausreichende Kontraste oder Tastatursteuerung. So wird eine inklusive digitale Umgebung geschaffen, die niemanden ausschließt und allen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht.

Das im Juli 2021 verkündete Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) regelt in Zusammenhang mit der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen die Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen der privaten Wirtschaftsakteure.

Dieses Gesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Das bedeutet, dass private Wirtschaftsakteure (Unternehmen), die eine Website betreiben und vom BFSG betroffen sind, ab dem 28. Juni 2025 sicherstellen müssen, dass sie den technischen und informellen Pflichten des BFSG nachkommen.

Sind alle Wirtschaftsakteure dazu verpflichtet? - Nein!

Dies muss zuerst geprüft werden, denn hier gibt es Ausnahmen, beispielsweise für Kleinstunternehmen, diese sind von der Verordnung komplett ausgenommen. Darüber hinaus können sich Wirtschaftsakteure unter Umständen auf zwei Ausnahmetatbestände berufen (§§ 16, 17 BFSG). 

Weiterführende und präzise Informationen hierzu finden sich auf der Website des Bundesministerium für Arbeit und Soziales in den Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes.

Welche Auswirkungen hat diese Verordnung auf eine Webflow-Agentur?

Als Agentur bzw. Webdesigner gibt es prinzipiell zwei Themen, die zu beachten sind, sobald man eine Website für ein Unternehmen erstellt, welches vom BFSG betroffen ist:


Barrierefreie Gestaltung der Website

Hier kann man die vier Prinzipien der Barrierefreiheit beachten:


- Wahrnehmbarkeit (Inhalte müssen von allen Menschen wahrgenommen werden können)

- Bedienbarkeit (Menschen unabhängig ihrer körperlichen Verfassung müssen in der Lage sein die Website zu bedienen)

- Verständlichkeit (klare, prägnante Sprache, kein unverständlicher Fachjargon)

- Robustheit (Funktionale Technik für verschiedene Endgeräte und Technologien wie Screenreader)

Themen wie “Tastaturbedienbarkeit”, “Kontrastverhältnis”, “logische Menüführung”, sowie der Verzicht auf die Verwendung von Popups u.v.m müssen beachtet und geprüft werden.

Inhalte sollten mit Metadaten aufbereitet werden (Bilder) und sollten eine klar verständliche Struktur aufweisen, mit klaren Überschriften-Hierarchien.

Eine Liste mit “Best practices” kann auf der Website des World Wide Web Consortiums (W3C) gefunden werden: Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG).

Informationspflicht

§ 14 BFSG regelt die Bereitstellung der Information über die Barrierefreiheit:
“Der Dienstleistungserbringer darf seine Dienstleistung nur anbieten oder erbringen, wenn er die Informationen nach Anlage 3 Nummer 1 erstellt hat und diese Informationen für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich gemacht hat.”

Die Erstellung der Barrierefreiheitserklärung kann über einen Barrierefreiheitserklärungs-Generator (z.B. eRecht24) erstellt und neben Datenschutz & Impressum auf der Website eingefügt werden.

Kann Webflow eine Website überhaupt barrierefrei umsetzen?

Webflow hat für seine Produkte und für seine eigene Website selbst die Web Content Accessibility Guidelines mit dem zweithöchsten WCAG-Konformitätslevel “AA” implementiert.

WCAG-Konformitätslevel AA: “This is the level that most organizations aim for, and that is commonly included in regulations or legal agreements. It offers broader access than Level A, especially for users of assistive technologies.”
(Quelle:
Understanding the Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf www.levelaccess.com)

In dem Accessibility-Statement von Webflow heißt es:
Die am häufigsten verwendeten Webflow-Elemente wurden aktualisiert und auf Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Unterstützung getestet. Zu diesen Elementen gehörenTabs, Dropdown, Image, Text Link, Link Block, Button, Section, List, List Item, Collection List, Navbar, and Slider. 

Websites, die diese zugänglichen Elemente verwenden, entsprechen dem WCAG 2.1 Level AA.

Zusammenfassend ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eine wichtige Grundlage für die Barrierefreiheit von Websites. Unternehmen, die davon betroffen sind, müssen sicherstellen, dass ihre Websites den technischen und inhaltlichen Anforderungen entsprechen. Webflow-Agenturen sollten auf die Einhaltung der WCAG-Richtlinien achten und die Barrierefreiheitserklärung auf der Website bereitstellen. So wird nicht nur die Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen gewährleistet, sondern auch rechtliche Sicherheit geschaffen.

Disclaimer: Die Angaben in diesem Artikel/Beitrag wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen wird nicht übernommen.



27.02.2025 - Jürgen Krauss